Laubusstraße 4, sog. Kammerrat, Schmidtsches Haus
Laubusstraße 4, sog. Kammerrat, Schmidtsches Haus
Laubusstraße 4, sog. Kammerrat, Schmidtsches Haus
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Villmar
Weyer
  • Laubusstraße 4
Sog. Kammerrat, Schmidtsches Haus
Flur: 7
Flurstück: 102/2

Ursprünglich wohl ein herrschaftlich-runkelscher Pachthof. Meist benannt nach dem Forst- und Kammerrat J. A. Schmidt (1692-1759), der das Weyerer Bergbau- und Hüttenwesen verwaltete.

1762 fand hier die Vermählung des damaligen Landesherrn statt. Die alte Zehntscheune im Hof (anstelle des Trafo-Türmchens) wurde abgebrochen.

Von den Nebengebäuden stammt das hintere aus dem 18., das vordere aus dem 19. Jahrhundert. Das 1834 datierte und reich verschnitzte Holztor wurde 1980 hierher transloziert.

Das große Wohnhaus lässt nach (fälschlicher) Freilegung eine ältere, nördliche Hälfte erkennen (um 1750). Die Tormauer mit Fußgang, ursprünglich zum Haus Nr. 2 gehörig, wurde gegen 1800 überbaut und ein einheitliches, doppeltraufiges Mansarddach mit Krüppelwalmen aufgelegt. Hinter der Torfahrt offener Laubengang in klassizistischen Formen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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