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Am nördlichen Ortsausgang zwischen Landstraße und Laubusbach. Versetzt und in gleicher Firstrichtung stehen das Wohnhaus und die Scheune, - beides Fachwerkbauten aus den ersten Jahrzehnten des 19. Jhs. Das Wohnhaus ist verputzt und am Südgiebel ein schmales Satteldachanwesen hinzugefügt (ca. 1850). Von der ehem. Radkammer ist die Umfassungsmauer vorhanden.
Da die Scheune ebenfalls nach unten verlängert wurde, fehlt hier der Krüppelwalm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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