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Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkwohngebäude, das mit seinem rein konstruktiven Gefüge und dem umlaufenden Schalgesims vermutlich bereits in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts entstanden ist. Ein bescheidener Bau, der in dem von vielen Umbauten und Erweiterungen gekennzeichneten Nieder-Florstädter Ortsteil auf der linken Nidda-Seite als Gegenbild eine wichtige Funktion hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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