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Nahe beim alten Ortskern am Ostrand. Vorhanden sind ca. 58 Grabsteine zumeist des 19. und anfänglichen 20. Jahrhunderts. Der Friedhof und eine jüdische Gemeinde sind in Weyer seit dem 18. Jahrhundert nachweisbar. Sie bestand bis 1938. 1940 wurden noch drei Altbürger deportiert.
Der kleine Synagogenbau (Untergasse 8) war 1944 umgenutzt und noch 1985 unangemessen modernisiert worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |