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Bedeutendster Rest des mittelalterlichen Beringes. Erbaut nach 1372, dem Jahr der Stadtrechtsverleihung durch Karl IV. Der ehem. Verlauf zeichnet sich noch rekonstruierbar im Ortsgrundriss ab. Die Mauer besaß zwei Türme und zwei Pforten. Da Ellar eine rein gebiets-politische Stadtgründung war und bald wieder zum Dorf wurde, verlor die Befestigung schon im 16. Jh. ihre Bedeutung. Um 1800 war sie großteils verschwunden.
Der erhaltene, rund 50 Meter lange Abschnitt ist tlw. verändert und vielfach ausgebessert. Er enthält den Stumpf eines Rundturmes, den sog. Hungerturm. Am Kirchstraßenaufgang (bei Nr. 1) steht ohne Zusammenhang und pfeilerartig ein Rest der ehem. Unterpforte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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