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Klein- oder nebenbäuerliches Anwesen im ältesten Ortskern und streckhofähnlich an der Gasse. Das Wohnhaus wurde überlieferungsgemäß um 1816/20 errichtet. Dem entspricht die freiliegende, zweizonige FW-Gliederung am traufseitigen Obergeschoß mit einem geringen Schwellenprofil. Bei der Erneuerung des EG in Backstein ist diese alte Teilung zugunsten einer symmetrischen aufgegeben worden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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