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Bildstock des 19. Jhs. Schlichter, verputzter Bruchsteinpfeiler mit einem Pyramidendach. Die relativ große Bogenkammer mit einer älteren, schmiedeeisernen Gittertüre verschlossen. Bei seiner Errichtung lag der Bildstock noch außerhalb des geschlossenen Ortes. Seine Herkunft und Bedeutung ist nicht zu erkennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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