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Winkelhofreite an der Ecke zur unteren Kirchstraße. Das Anwesen teilt sich den Parzellenraum mit dem Hof Kirchstraße 2 und formt hier einen letzten, noch intakten Teil des geschichtlichen Ortsbildes.
Kleines, verputztes Wohnhaus um 1800/1850 mit rechter Stubenzone (Paarfenster) und linker Eingangszone. Die Scheune ist ein späterer Backsteinbau um 1900.
An der Straße, in die Hofmauer einbezogen, ein Bildstock des 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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