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Vor 1900 entstandener, villenähnlicher Pfarrhausbau auf einem parkähnlichen Grundstück bei der Kirche. Ursprünglich wohl unverputzter Backstein. Das Äußere schlicht, jedoch ansprechend durch seine klare Form, ein zwerchhausbesetztes Walmdach und den kleinen, ebenfalls überdachten Portikus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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