Niddastraße 20 5/10
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Wetteraukreis
Florstadt
Nieder-Florstadt
  • Niddastraße 20A
Flur: 1
Flurstück: 24/2

Zweigeschossiges, traufständiges Fachwerkgebäude aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts, das durch sein Wandgefüge mit eng gestellten Pfosten besonders markant ist. Bautypologisch bemerkenswert die ausschließliche Wohnnutzung für Arbeiter oder Tagelöhner. Das Bauwerk repräsentiert eindrucksvoll die Bautätigkeit im 19. Jahrhundert entlang der Niddastraße. Andere Fachwerkbauten dieser Zeit sind mittlerweile verputzt, verkleidet, häufig auch durch Umbauten entstellt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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