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Ehemaliges Hofreitenhaus. Fachwerkbau des 18. Jhs., dessen vollständige Verkleidung keine nähere Bestimmung erlaubt. Erkennbar blieb dennoch die alte Paarfensterung am Giebel, wo das EG eine vorbauartige, massive Verstärkung aufweist.
Die linke, breitere Haushälfte deutet auf das Vorhandensein einer niederlass-ähnlichen Zone, wie sie noch in den 1950er Jahren am Ort mehrfach vorkam.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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