Kirchgasse, Alte Kath. Pfarrkirche St. Johannes d. Täufer
Kirchgasse, Alte Kath. Pfarrkirche St. Johannes d. Täufer
Kirchgasse, Alte Kath. Pfarrkirche St. Johannes d. Täufer
Kirchgasse, Alte Kath. Pfarrkirche St. Johannes d. Täufer
Kirchgasse, Alte Kath. Pfarrkirche St. Johannes d. Täufer
Kirchgasse, Alte Kath. Pfarrkirche St. Johannes d. Täufer
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Waldbrunn
Lahr
  • Kirchgasse (Lahr)
  • Hauser Weg 1
Sachgesamtheit Alte Kath. Pfarrkirche St. Johannes d. Täufer
Flur: 18
Flurstück: 1/1, 14/1

Der bereits 782 erwähnte Ort war seit dem hohen Mittelalter Zentrum eines Kirchspiels. Die alte Pfarrkirche steht bedeutungsvoll auf dem inselartigen Kirchhofgelände. Nordwestlich davon entstand 1964-66 ein neuer Zentralbau. Einheitlicher spätromanischer Bau aus der ersten Hälfte des 13. Jhs. Die spitzbogigen Fenster teilweise vergrößert und der Dachstuhl um 1650 erneuert. Die Kirche ist eine dreischiffige Pfeilerbasilika mit quadratischem Chor und einem hohen Zeltdachturm im südlichen Chorwinkel. Im Mittelschiff sind die drei Kreuzgratgewölbe durch Gurte auf kämpferlosen Vorlagen getrennt. Das mittlere Joch ist schmal und querrechteckig. Die Seitenschiffgewölbe tief herabgezogen, auf Konsolen und ohne Gurtbögen. Auch der Turm hat Tonnengewölbe und Klangarkaden auf Säulchen. Über dem Hauptportal sitzt eine spätgotische (?) Rundbogenlünette mit Blattwerk und dem Haupt Johannes des Täufers. Weitere Schmuckformen fehlen.

Das Innere prägt eine um 1900 ausgeführte, stimmungsvolle Ausmalung mit zugehörigen Glasfenstern. Bedeutendster Teil der Ausstattung ist das spätromanische Taufbecken. Außerdem mehrere Figuren aus dem 18. Jh. Beichtstühle und Orgel Anfang 19. Jh., der Schnitzaltar um 1890 aus Limburg.

An der Westseite etwa zehn Grabsteine aus dem aufgelassenen Friedhof, zumeist zweite Hälfte 18. Jh.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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