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An der Feldwegkreuzung. In Größe und Form ähnlich dem Stock am Langen Weg, jedoch eventuell aus verputztem Backstein. Pyramidenhelm und Bogenkammer. Auch bei diesem Feldheiligtum ist der Anlass der Errichtung nicht mehr zu erkennen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |