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Schloß und Altstadt innerhalb der Flussschleife bilden eine geschichtlich und künstlerisch begründete Gesamtanlage. Die Lahn mit ihren Ufermauern und Wasserbauwerken ist Teil dieser Gesamtanlage. Im Bereich der Landbrücke definieren die untere Orangerie, das Landtor sowie der Mühlberg eine klare Grenze zur Stadtfortsetzung des 19. Jahrhunderts.
Einer punktuellen Bebauung der Westseite im 19. und frühen 20. Jahrhundert folgten die Umwandlung der Lindenallee in eine Straße und die Anlage eines Sportplatzes auf der Au im Lahnknie. Der Bau des mittleren Parkdecks beseitigte die großen Gartenterrassen des 18. Jahrhunderts. Die verbliebenen Baumbestände, Wiesen und Nutzgärten sind, ihrer geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung entsprechend, als denkmalwerte Grünflächen ausgewiesen.
Die Altstadt selbst besitzt noch fast geschlossen den in der Residenzzeit gewachsenen Häuserbestand. Bauten des frühen 17. oder gar 16. Jahrhunderts sind dagegen kaum nachweisbar. Erst um 1900 wurde die traditionelle Zweistöckigkeit vereinzelt durchbrochen. Das Bild der Gassen ist nicht einheitlich, sondern von malerischer Zufälligkeit. Trauf- und giebelständige Bauweise, tagelöhnerähnliche Kleinbehausungen und stattliche Bürgerbauten wechseln in loser Folge. Die einmal vorhandene, farbige Fachwerkstadt war nach Ablauf des 19. Jahrhunderts unter einem geschlossenen Kleid von Putz und Schiefer verschwunden. Freilegungen decken daher meist sinnvoll verborgene Bauänderungen auf. Regelmäßigkeit und hoheitliche Ordnung der Barockzeit bieten noch der Marktplatz und die lange Häuserfront "Über dem Hainberg." Dagegen steht der bauliche Niedergang der Neugasse. Hier hatte Rothweil eine repräsentative Bürgerstraße unter Verwendung des traditionellen, heimatlichen Fachwerks verwirklicht. Von 12 Doppelhäusern existiert nur noch die Hälfte und oberhalb der Erdgeschosse. Nach 1960 wurden Häuser vollständig ersetzt. Erhaltene Einzelbauten besitzen daher einen hohen Dokumentarwert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |