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Kleiner Parallelhof, der vergleichbar mit Nr. 17 der Niddastraße ist; das verputzte Fachwerkwohngebäude ist ungestört erhalten. Es ist eingeschossig, wird in der hinteren der beiden Gebäudezonen erschlossen. Hochliegender Keller, das Dach mit kleinem Krüppelwalm, Entstehungszeit Ende des 18. oder Anfang des 19. Jahrhunderts.
Das Nebengebäude ist nicht erhalten, es wurde zu Beginn der 2020er Jahre abgebrochen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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