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Zweistöckiges Wohnhäuschen, das als Einzelbau die Straßeninsel über der Mühle besetzt und seine übergiebelte Schaufassade der Stadt zuwendet. Der vielfältige Putzdekor aus Rustikaquadern, Gesimsen und Rahmungen imitiert einen soliden Massivbau, verbirgt jedoch die Fachwerkbauweise des Obergeschosses. Für den Denkmalwert ist die originale Ausstattung von besonderer Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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