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Rechteckerker am OG des schlichten, unten veränderten Wohnhauses. Errichtet Anfang des 18. Jhs. Aus späterer Zeit dagegen das aufgesetzte Zwerchhaus. Bemerkenswert sind vor allem die Eckständer mit vollplastisch geschnitzten und gedrehten Säulen, Kapitellen und Postamentdekor. Einziges Beispiel eines barocken Hauserkers in der Langgasse und trotz einiger Veränderungen als Bauteil von Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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