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Der vortretende Giebelbau markiert die Aufweitung der Langgasse vor der barocken Reithalle. Die Fassadengestalt verrät auch in verputztem Zustand mit allseitig überstehendem OG und doppelter Giebelauskragung einen stattlichen Sichtfachwerkbau evtl. noch des 17. Jhs. Zwei parallele Fensterachsen stehen hier an einer mittleren Bundständerfolge, die das Gefüge symmetrisch ordnet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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