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Fortsetzungsbau des Hauses Nr. 11, mit welchem er anscheinend die innere Traufwand gemeinsam hat. Gleich sind ebenfalls die Überstände und die Fassadenordnung. Verputzter Sichtfachwerkbau evtl. noch des 17. Jhs. Das Erdgeschoss durch einteiligen Ladeneinbau jedoch weitgehend aufgelöst. Am OG wiederholt sich spiegelbildlich die Fensterordnung des unteren Nachbarn.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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