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Erhaltene OG-Wand des vielfach veränderten Baues. Außer den profilierten Rähm- und Schwellhölzern ein starker Eckständer mit vollplastisch geschnitzter, gedrehter Säule auf dem Kerbschnittpostament und das dazugehörige, zierliche Kapitell. Einziges Weilburger Beispiel ist die blattfriesbelegte Rahmung eines originalen Fensters mit Brüstungsplatte und der Jahreszahl 1707. Die spolienhaften Reste erinnern an den ehemaligen Schmuckreichtum der barocken Altstadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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