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Eines der vier, zwischen 1710 und 1720 nach der Planung Rothweils errichteten Eckhäuser an der Gassenkreuzung.
Vom teilweise erhaltenen Fachwerkgefüge des ersten Obergeschosses blieb sichtbar die gedrehte, allen Eckhäusern gemeinsame Säule.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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