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Die Planskizze von 1770 verzeichnet für den Platzwandblock drei Eigentümer, darunter zwei Gasthäuser. Die Fensterfolge des Obergeschosses ergibt eine Gesamtsymmetrie ohne die beiden rechten Außenachsen. Diese gehören zu einem eigenständigen, schmalen Bau an der Orangeriegasse. Bei den Erdgeschoss-Arkaden ist der breite Korbbogen eine neuere Zutat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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