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Traufständiges Wohnhäuschen mit hohen Stockwerken und einem mittigen Zwerchhaus, das vielleicht später hinzugefügt wurde. Der Eingang liegt seitlich. Entsprechend zeigt das OG in schlichtem Fachwerk eine Zweizonenteilung mit Mann-Formen über aufwendig bearbeiteter Schwelle. Nach umfassender Erneuerung besteht der Denkmalwert im Beispiel eines schlichten Haustyps, wie er nach 1700 im neu geordneten Weilburg häufiger Verwendung fand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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