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L-förmige Hofanlage aus der Mitte des 19. Jahrhunderts; im Unterschied zu vergleichbaren Höfen dieser Zeit in der Niddastraße hat das zweigeschossige giebelständige Wohnhaus ein sichtbares Fachwerkgefüge der Entstehungszeit. Es ist rein konstruktiv, das Quergefüge der Deckenbalken auf der Seite zur Straße ohne Stichgebälk. Als Beispiel für die zeitliche Entwicklungslinie des Fachwerkbaus in Nieder-Florstadt von besonderem Interesse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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