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Schlichter und kleiner Traufenbau mit einem entsprechend groß wirkenden Zwerchhaus. Ähnlicher Haustyp wie Nr. 3. Über dem erneuerten EG ist die Teilung in einen schmalen Dielen- und einen breiten Stubentrakt abzulesen. Das Fachwerk aus gleichmäßig starken Hölzern und halsverriegelten Mann-Formen typisch für die Zeit um 1700. Bemerkenswert die zierlich geschnitzten Füllstäbe zwischen den Balkenköpfen. Trotz der vergrößerten Fenster noch einheitlich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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