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Die Häuser bilden einen geschlossenen Abschnitt der ehemals einheitlichen Mauerstraßen-Front, die um 1710 durch Rothweil ausgeführt wurde. Nr. 19 und 21 sind getrennt erhalten, das ehemalige Sichtfachwerk am Obergeschoss verschiefert und die Erdgeschosse verputzt. Die Eingänge wurden versetzt und um 1900 ein Laden eingebaut (Nr. 19). Über beiden das übliche, mittige Zwerchhaus. Die Anlage der Obergeschosse mit äußerem Paar- und einem Mittelfenster ist ursprünglich.
Das Haus Nr. 23 enthält mittelalterliches Mauerwerk und besteht aus zwei gleichen, um 1900 zusammengefassten Einheiten. Die neugeordnete Fachwerkfassade trägt seitdem einen zierlichen, neubarocken Stuckdekor. Die Zwerchhausfolge blieb unverändert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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