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Kleineres Wohnhaus, errichtet in Pisé-Bauweise an der Bergseite der Straße. Vorausgegangen war ein Baugesuch 1844, nach dem die Außenmaße 40 x 28, die Stockhöhen jeweils 10 Fuß betrugen. Die wenig vorteilhafte Lage zwang dazu, den Bauplatz aus dem Fels zu brechen und veranlasste das hohe Sockelgeschoss aus Bruchstein. Charakteristisch sind die schmale Fensterung sowie die maßstabbildenden Dachgäupchen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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