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Errichtet 1856 als „Neues Civilgefängnis" und 1929 ein Umbau zum Wohnhaus der Gymnasiumsdirektoren, - erkennbar vor allem an der oberen Putzgestaltung. Vorherrschend blieb die spätklassizistische Architektur mit Satteldach, breiten Ecklisenen und einer rechteckigen Blendrahmung des Rundbogenportals. Der talseitige Giebel enthält eine loggienartige Öffnung. Die Gefängnisse der Stadt lagen traditionell am Landtor.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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