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Kubischer Satteldachbau von zwei Vollgeschossen und einem Mezzanin. Errichtet zwischen 1810 und 1825. Die Hanglage erforderte ein hohes Stufensouterrain. Schon ursprünglich ein verputzter Fachwerkbau, kamen später eine Schieferverkleidung und an der Straße ein historistischer Stuckdekor hinzu. (Vgl. Frankfurter Straße 4). Am Südgiebel bemerkenswerte, Blindfenster-Achse.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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