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Doppelhausanlage von 1705. Errichtet durch den ersten Weilburger Posthalter, dem auch die gegenüberliegende Eckparzelle zugewiesen war. Ursprünglich bestand nur das untere Zwerchhaus über der Baumitte. Das zweite Zwerchhaus wurde erst nach 1900 hinzugefügt und unterbricht den Gassenrhythmus. Nach Ladeneinbauten ist die erhaltene Substanz mit ihren nicht sichtbaren Teilen denkmalwert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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