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1707 errichtetes Doppelhaus. Das verschieferte Zwerchhaus mit abgewalmtem Giebel und einer plastisch geschnitzten Volutenbüge. Die beiden freiliegenden Brüstungsplatten über den früheren Haustüren zeigen schnitzverzierte Rauten und eine sich ergänzende Inschrift: 1 JWG 7 und 0 AMG 7. Es waren Familienverwandte, die das Haus gemeinsam erbauten. Die Fensterordnung bestand aus dreiteiligen Bändern und einem mittleren Paar (vgl. Nr. 4/6 und 12, Seite 756).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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