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Doppelhaus um 1710. Freiliegend das Fachwerkgefüge am rechten Hausteil („Jägerhof") mit einer gespreizten Mann-Form und baumartiger Abfolge von genasten S-Streben. Die Brüstungsplatte über dem rechten Eingang ohne Inschrift. Trotz einiger Fachwerkveränderungen (3-teiliges Fensterband ?) bedeutend als sichtbarer Nachweis des ehemaligen Neugassenbildes. Am OG der Nr. 7 historistische Stuckrahmung der Fenster.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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