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Um 1710 erbautes Doppelhaus. Interesse verdient hier die Fenstergruppierung des Obergeschosses. In der Mitte sind es breitere Paarfenster, seitlich dreiteilige, schmäler bemessene Bänder (vgl. Nr. 12). Entsprechend ist das jetzt verputzte Fachwerk ungestört, vermutlich mit geschnitzten Brüstungsplatten, Mannformen etc. Das Zwerchhaus mit plastischer Volutenkonsole über dem Hahnenbalken und abgewalmter Spitze. Eingreifend erneuert das Erdgeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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