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Wohnhaus für zwei höhere Hofbeamte und überliefert als eines der „Kavaliershäuser". Später Gärtnerhaus und Gendarmerie. Errichtet 1790-91 im Anschluss an die darunterliegende Superintendentur (Nr. 3) und vermutlich durch den gleichen Baumeister, Johann L. Leidner.
Zweigeschossiger Putzbau von 8 Achsen. Das Mansarddach an beiden Seiten mit Schopfwalm und einem vielfach profilierten Kehlgesims. Von den Portalen ist das linksseitige zugesetzt. Die Werksteingewände ähnlich wie bei der Nr. 3, jedoch ohne Keilsteine und vorstehende Fensterbänke. Das Innere enthält rechtsseitig ein Hallenvestibül mit originalem Steinplattenbelag sowie der Geländertreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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