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Traufständiges Doppelhaus. Erbaut um 1700 über zwei älteren Parzellen. Das Zwerchhaus später, um 1800, hinzugefügt. Das EG verputzt mit schlichter Biedermeiertüre. Darüber symmetrisches Schmuckfachwerk, durch hohe Mann-Formen vierzonig unterteilt. Profilierte Rähm-/Schwell- und geschnitzte Füllhölzer. Anstelle der übermäßig großen Einzelfenster des 19. Jhs. waren ursprünglich kleinteilige Fensterbänder vorhanden. Renovierung und Freilegung 1939.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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