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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Der für die Vorstadt auffallend große Bau Nr. 24 entstand als sog. Zucht- und Arbeitshaus 1752-62 nach einem Entwurf Sckells. Er war zeitweise Kaserne und wurde 1820 der Kath. Gemeinde übergeben, die einen schlichten Umbau vornahm und damit wieder über eine eigene Kirche verfügte. 1884 wurde der neugotische Chor angefügt als unverputzter Bruchsteinbau mit Strebepfeilern, einem zierlichen Dachreiter und rundem Treppentürmchen. Das ehem. Zuchthaus bzw. Kirchenschiff ist entscheidend verändert, der Chor dagegen als Einzeldenkmal ausgewiesen. Seine städtebauliche Wirkung ist widersprüchlich. Obgleich er das klassizistische Landtor bedrängt, komponiert er andererseits mit diesem, den Orangeriemauern und altem Stadtturm eine charakteristisch gewordene Gruppe am Eingang in die Altstadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |