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Als "Wirtshaus an der Lahn" eines der früher häufigen Lahngasthäuser des 19. Jahrhunderts, die mit ihren Fremdenzimmern dem Reiseverkehr und Gewerbe des Flusstales dienten. Der langgezogene, wohl abschnittsweise errichtete Putzfachwerkbau über dem ehemaligen Mühlgraben besitzt drei gleiche Zwerchhausgiebel und einen sparsamen, der Neurenaissance entlehnten Fensterdekor. Ungünstige Änderungen betreffen vor allem das Erdgeschoss.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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