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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das vermutlich noch aus dem 17. Jahrhundert stammt; das Erdgeschoß ist zwar durch einen Ladeneinbau gestört, darüber aber ein weitgehend ursprünglich erhaltenes Fachwerkgefüge der Entstehungszeit. Die Mittelachse der Giebelseite ist durch die Strebenfiguration hervorgehoben und auf diese Weise im Straßenbild besonders prägnant.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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