Schlinkengasse 7
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Bergstraße, Landkreis
Bensheim
  • Schlinkengasse 7
Flur: 1
Flurstück: 187

Eines der bedeutendsten Fachwerkhäuser der Stadt, bereits 1575 erbaut und wohl unter dem Hausnamen "Zum neuen Wolf" geführt. Bewohner des Hauses soll der Schaffner der Echter von Mespelbrunn, Adam Daiglein, gewesen sein.

Dreigeschossiges Wohnhaus mit Krüppelwalmdach, das Erdgeschoss in Teilen massiv, ansonsten ein schönes Renaissancefachwerk: im Erdgeschoss traufseitig zugemauerte Bogenöffnung, wohl ursprünglich ein kleines Schaufenster, im repräsentativeren ersten Obergeschoss Mann-Konfiguration, Feuerböcke, geschweifte Streben mit Nasen und zwei Drittel große "Malkreuze". Als auffallendes Merkmal besaßen die zur südlichen Hauskante orientierten Fenstergruppen fränkische Erker, die Brüstungsfelder dieser Fenster sind noch heute durch besonderen dekorativen Schmuck akzentuiert: so eine breit gelagerte, geschweifte und durchkreuzte Raute an der Giebelfront sowie ein durchkreuzter Kreis und geschweifte Streben an der Traufwand. Das nur geringfügig überstehende zweite Obergeschoss wurde wohl stärker erneuert, aber auch hier finden sich die entsprechenden Konstruktions- und Zierformen wie Mann-Figuren, Feuerböcke und 2/3-hohe Andreaskreuze.

Das Fachwerkhaus wird durch zwei Eingänge erschlossen, durch eine Haustür an der Traufseite sowie ein in den Keller führendes Rundbogenportal mit Sandsteingewände giebelseitig. Der Gewölbekeller unter dem Gebäude entspricht in seinen Dimensionen nicht dem darüber stehenden Haus und dürfte auf die Vorgängerbebauung (alter Rodensteiner Hof oder sogar alter Erbacher Hof) zurückgehen.

Als eines der ältesten Wohnhäuser Bensheims ist das in städtebaulich relevanter Lage an der Ecke zu Am Bürgerhaus (früher Hintergasse) positionierte Gebäude von besonderer stadt- aber auch architekturgeschichtlicher Bedeutung. Es beherbergt heute das Restaurant "Schlinkenstube".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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