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Ein herrschaftliches Hofgut wird schon in der Teilungsurkunde von 1255 als zur Stadt gehörig erwähnt. Zuletzt 1703/13 unter Johann Ernst erneuert, wurden die Gebäude 1849 abgebrochen.
Die Gestalt der ehemaligen Dreiseitanlage ist in Abbildungen überliefert. Erhalten und sichtbar eine 35-40 Meter lange und 6-7 Meter hohe, sorgfältig ausgeführte Terrassenmauer aus liegenden Basaltsäulen wie bei den Odersbacher Reservoirs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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