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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude, das zu einer dreiseitigen Hofanlage gehört; das zweizonige, schmucklose Wohnhaus ist vollkommen ursprünglich erhalten. Es ist ein Gebäudetyp, der hier zwar noch aus dem 18. Jahrhundert stammt, in Nieder-Florstadt aber noch bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts verbindlich blieb (vgl. Niddastraße 39).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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