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Für den dreistöckigen und fünf Achsen breiten Pisé-Bau stellte Carl Boos 1841 den Genehmigungs-Antrag. Boos stammte aus Weilburg und baute damals das Wiesbadener Regierungsgebäude. Obwohl zunächst als Fruchtspeicher geplant und ausgeführt, war mit Rücksicht auf die bedeutende Lage am Lahnufer und gegenüber dem Hochschloss eine Wohnhausfassade vorgeschrieben. Bereits 1851 erfolgte nach Besitzwechsel der Umbau zum Wohnhaus. Die schlichte Fassade hat eine Rahmung aus Ecklisenen und als Besonderheit am Traufgesims eine Reihe von kunstvollen Konsolen und kleinen Kopfmasken. Rahmung und Verdachungssturz der Fenster entsprechen wörtlich dem Haus Nr. 11. Zum Anwesen gehören eine zweistöckige Waschküche und eine Scheune, beide in Lehmstampf errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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