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Freistehende Villa aus dem Jahre 1903. Errichtet als Wohnsitz eines Angestellten der benachbarten Bergbau-Verwaltungen.
An der Hauptecke kräftiger Polygonturm mit holzverschindeltem OG und Haubendach aus Glasurziegeln. Am hinteren Türmchen aufgelockerte Fachwerk-Figur. Die Fenstergewände sind sachlich-schlicht wie bei der Nr. 7. Entstehungsgeschichtlich ist das Haus ein Teil der hier konzentrierten Bergbau-Architektur.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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