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Errichtet um 1900. Die Weilburger Familie Herz unterhielt eine speziell im Bergbaugeschäft tätige Bank und verwaltete Knappschaftsrenten. Villenartiger Blankziegelbau mit dekorativen Einzelgliederungen, die einen gewissen Reichtum zum Ausdruck bringen. Verschiedenfarbige Form- und Werksteine sind hierzu eingesetzt sowie auflockernde und heraldische Malereien auf den Fensterlünetten. Der Bau heute vielfach gestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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