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Fabrikantenvilla der 1870er Jahre. Die benachbarte Brauerei war damals ein wichtiger Teil des städtischen Wirtschaftslebens. Sie fand hier neben dem notwendigen Quellwasser auch die verkehrsmäßigen Voraussetzungen.
Großer, wohnhausähnlicher Rechteckbau an der Lahnuferstraße. Nachträglich verputztes Ziegelmauerwerk mit gleichmäßig gereihten Stichbogenfenstern. Die Fassade hat den Schmalseiten entsprechend einen breiten Giebel, den Standgaupen flankieren. In der Mittelachse kleiner Wintergarten mit überdachtem Balkon. Diese leichte Ziergusskonstruktion, auch als hübsches Eingangsvordach und am teilweise erhaltenen Parkzaun, bildet den einzigen Schmuck. Zweckmäßigkeit war dem Bauherrn wichtiger als gründerzeitliche Repräsentation. Auf sie konnte auch der abseitigen Lage wegen verzichtet werden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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