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Erstbebauung der Frankfurter Straße. Einheitlich mit der gegenüberliegenden Nr. 2 als Putzfachwerkbau errichtet 1816/17. Beide Häuser eröffnen torartig die ansteigende Straße. Sie haben quadratische Grundrisse, abnehmende Geschosshöhen, schmale Sohlbankgesimse und flache Zeltdächer. Das Haus Nr. 1 stand ebenfalls frei. In der Straßenfassade wurde die linke Fensterachse oben geschlossen und westlich ein zweiter Eingang angelegt. Verschwunden ist auch die Putzgliederung am Sockel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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