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Südlicher Erstlingsbau der Frankfurter Straße und Pendant zum Haus Nr. 1 (siehe dort). Errichtet 1816/17. Die Fensterordnung von 3x5 Achsen ist hier in den Obergeschossen erhalten. Außerdem haben die Fenster noch ihre Rahmungen und an der Westseite eine gekehlte Verdachung. Teilweise ist die Putzrustika am Sockel vorhanden. Verändert wurde vor allem die Erdgeschosszone.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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