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Zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkwohngebäude aus dem 18. Jahrhundert; es ist verputzt, die zur Straße gelegene Giebelseite ist mit Holzschindeln verkleidet. Das Hausgefüge sonst ursprünglich erhalten. Der dreizonige Bau in einem Knick der Weitgasse für das historische Straßenbild besonders markant und deshalb Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |