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Wohnhausähnlicher Villenbau der 1920er Jahre inmitten eines kleinen Gartenparks. Ohne historistischen Zierat überzeugt die dezente Schlichtheit des Baukörpers, dessen horizontale Gliederung betont wird. Das weit aufgeschobene Walmdach hat eine vortretende Traufplatte über der schmalen Profilkehle.
Zwischen den Stockwerken breites Putzband, als Sohlbankgesims abschließend. Unten sind es Gesimsstücke, die der Breite bei geöffneten Läden entsprechen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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