Johann-Ernst-Straße 12, 12a+b, Schloß Windhof Turnhallenbau
Johann-Ernst-Straße 12, 12a+b, Schloß Windhof
Johann-Ernst-Straße 12, 12a+b, Schloß Windhof
Johann-Ernst-Straße 12, 12a+b, Windhof
Johann-Ernst-Straße 12, 12a+b, Schloß Windhof Küchen- und Mensabau
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Limburg-Weilburg, Landkreis
Weilburg
  • Johann-Ernst-Straße 12
  • Am Irrgarten
  • Am Windhof
  • Der Irrgarten
  • Der Pflanzgarten
  • Johann-Ernst-Straße 12a
  • Johann-Ernst-Straße 12b
Sachgesamtheit Windhof
Flur: 16
Flurstück: 14, 15/1, 19, 20/1, 32/7, 40, 41/3, 41/5

Der Windhof (heutige Technikakademie) östlich über der Stadt entstand zwischen 1713 und 1726 nach Plänen von Julius Ludwig Rothweil. Die offen gruppierte Dreiflügelanlage wird als Sachgesamtheit geführt und umfasst neben dem Herrschaftshaus als "Maison de plaisir" zwei langgestreckte Seitenflügel und eine abgetiefte Hoffläche, deren mittlere Fassung einen großen Wasserteich (Bassin) enthielt. Eine große, vorne ausgerundete Stützmauer steigert die architektonische Wirkung. Die Mittelachse ist auf den Weilburger Kirchturm ausgerichtet.

Als typischer Landsitz (Villa di Campagna) vereinigte das Gut höfische Repräsentanz mit nutzbringender Landwirtschaft. So enthielten die Seitenflügel zwischen den Pavillons Ställe und Scheunen, und der Teich diente zugleich als Viehtränke.

Der aufgelöste Grundriss der Anlage gehört neben Schloss Montplaisir bei Saarbrücken zu den ältesten Beispielen im deutschen Barock, angeregt von Trianon de Porcelaine in Versaille und von holländischen oder Wiener Vorbildern. Im 19. Jahrhundert war der Windhof Domänenbesitz und zuletzt Landschulheim. 1934 wurde die Hochschule für Lehrerbildung von Frankfurt nach Weilburg verlegt (sog. landgebundene Erziehung). Für den Bereich südöstlich des Hofes bestand ein umfassendes Projekt einer neuen Hochschule (Architekt Karl Grabenhorst), von dem jedoch bis 1936 nur der Mensa- und Küchenbau sowie die Turnhalle zur Ausführung kamen.

Schloss Windhof

Zweigeschossiges, rechteckiges Hauptgebäude. An den Langseiten zweifache Fassadenschichtung und Risalit mit flachem Dreieckgiebel. Entsprechend gegliedert ist das Dach. Im Innern kreuzförmiger Grundriss und (nach dem Vorbild von Schloss Marly) eine oktogonale Zentralhalle, die durch alle Geschosse geht und mit einer ovalen Kuppel über dem Balusterumgang abschließt. Das Erdgeschoss enthält allegorische Deckengemälde von dem Hofmaler Seekatz. Zum originalen Bestand gehören die Treppe und Innentüren. Im Übrigen ist die Ausstattung des Baues ein Beleg für das Denkmalpflege-Verständnis des Nationalsozialismus.

Die Seitenflügel wurden 1934/36 teilweise abgelegt und zwei- bis dreistöckig wiederaufgebaut. Dadurch Beeinträchtigung der barocken Verhältnisse. Walmdächer besaßen zuvor nur die Wohnpavillons der Kavaliere und Bediensteten. Das ehemalige Teichbecken wurde mit einer Treppe zugänglich gemacht und zum "Thing-Platz" bestimmt. Das Hauptgebäude war im 18. Jahrhundert von verschiedenen Gärten umgeben. Nordöstlich erstreckte sich ein Lustgarten, von dem sich die achteckige, im Durchmesser 50 Meter große Teichanlage erhalten hat. Sie besitzt noch ihre hohen Trockenmauern. 1723 ließ Karl August auf der Insel ein "Türkisches Haus" errichten.

Hochschulbauten

Die durch Grabenhorst geplante Hochschule gehörte zu den großen Lehrerhochschulprojekten dieser Jahre (Trier u.a.). Die ausgeführten Teile, Küchen-/ Mensabau und Turnhalle, sind charakteristische, schollenverbundene Bauten des späten Heimatstils. Schlichte Bruchsteinkuben mit ungefärbtem Kellenputz, Werksteingliederung und Walmdächern. Die massige Turnhalle duckt sich in das Hügelgelände. Ihre breiten Sandsteinstürze werden von Eisenstangen gestützt. Am Mensabau noch mehrere Embleme wie Ähren und Schwert. Nordöstlich des Schlosses entstand im ehemaligen Nutzgarten der ebenfalls noch überkommene Sportplatz.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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